Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht und Nachlasspflegschaften
Das Erbrecht ist einer meiner weiteren Tätigkeitsschwerpunkte
Seit vielen Jahren werde ich regelmäßig von örtlichen Nachlassgerichten zum Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter bestellt. Dabei verwalte ich Nachlässe für unbekannte Erben und ermittle diese anfangs unbekannten Personen oder bin für Erben tätig, die eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass herbeiführen möchten.
In diesem Zusammenhang hat sich das Erbrecht zu einem meiner weiteren Tätigkeitsschwerpunkte entwickelt.
Ich berate und vertrete Mandanten außerhalb von gerichtlich angeordneten Pflegschaften unter anderem mit folgenden Schwerpunkten:
1. Erbenermittlung
Oft fehlen den Beteiligten für die Beantragung eines Erbscheins Informationen über andere Miterben oder über Abkömmlinge von verstorbenen Verwandten. In diesem Fall biete ich Ihnen die Übernahme von Erbenermittlungen an. Dabei werde ich anhand vorhandener Informationen und Eintragungen in Familienstammbüchern bei den ermittelten Geburts- oder Sterbestandesämtern oder bei Stadtarchiven die erforderlichen Urkunden oder Abschriften aus Personenstandsregistern besorgen und bei Bedarf Stammbäume erstellen.
2. Beratung zur Testamentsgestaltung
Auf Wunsch biete ich Beratungen für Testamentsgestaltungen die auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zugeschnitten sind.
3. Geltendmachung von Auskunftsansprüchen und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
Sowohl testamentarische oder gesetzliche Erben als auch enterbte pflichtteilsberechtigte Personen haben ein Interesse daran, so schnell wie möglich Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erhalten, um im Anschluss die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können. Hierzu bieten das Gesetz und die Rechtsprechung eine Vielzahl möglicher Auskunftsansprüche gegenüber Dritten. Auf Basis der erteilten Auskünfte können dann u.a. konkrete erbrechtliche Zahlungsansprüche ermittelt werden, bei deren Durchsetzung ich Ihnen als anwaltlich Bevollmächtigter gern zu Seite stehe.
4. Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Mehrere Erben und insbesondere große Erbengemeinschaften stehen oft vor dem Problem, dass die gesetzlich bestimmte gemeinsame Verwaltung des Nachlasses bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft praktisch nicht möglich ist. Oft leben die Beteiligten weit entfernt vom Ort des zu verwaltenden Nachlasses. Um diese Probleme der gemeinsamen Willensbildung und -ausübung zu beseitigen, bietet sich an, einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft bis hin zur Verteilung des Nachlasses vorbereitet und durchführt. Hier bin ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet gern ein Ansprechpartner.
Rechtsanwalt Jörg Ißleib
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Löhrstraße 119
56068 Koblenz
Telefon 0261 9886210
E-MailThis email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
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